Der Bürgermeister ist nach wie vor von den Beschlüssen des Gemeindevorstands eingeschränkt und kann bestenfalls seine abweichende Auffassung zu den Beschlüssen kund tun.
Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister, zwei Vizebürgermeistern und in Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern auch aus weiteren Mitgliedern.