Der Gebührenzähler (auch Gebühreneinheitenzähler) diente in elektromechanisch aufgebauten Ortsvermittlungsstellen der Erfassung und Aufzeichnung der Verbindungsgebühren und in Folge der Erstellung der Fernmelderechnung.
Voraussetzung für den Einsatz von Gebührenanzeigern oder Gebührenzählern war die Berechnung der Kosten anhand von Gebühreneinheiten mit festem Preis aber tarifabhängiger Länge.