Im Anhang der Durchführungsverordnung gibt es Fragenkataloge die verwendet werden sollen, um die zu untersuchenden Objekte zu beschreiben und zu qualifizieren.
Es wurde ein ausführlicher Fragenkatalog erstellt, der vom Therapeuten in Anpassung an die vom Patienten vorgebrachten Inhalte flexibel gehandhabt werden soll.
Die Aussagekraft dieser begleitenden Audits steigt mit der Wiederholungsrate, mit der der identische Fragenkatalog der identischen Betroffenengruppe zum identischen Thema vorgelegt wird.
Da dieses Format nicht zusammen mit dem Fragenkatalog im Verkehrsblatt bekannt gemacht werden kann, erfolgt die Veröffentlichung in elektronischer Form im Bundesanzeiger.