Im Unterschied zum Fischereischein geht es hier nicht um einen allgemeinen Befähigungsnachweis, sondern um die privatrechtliche Erlaubnis, ein ganz konkretes Gewässer zu beangeln.
Bestimmte Ausweise und andere Dokumente berechtigen beispielsweise zum Betreten eines Geländes oder Gebäudes (Eintrittskarte, Mitarbeiterausweis) oder zum Ausüben einer Tätigkeit (Führerschein, Fischereischein).
Weiters werden von der Teichwirtschaft inzwischen vor Ort auch Angelkarten angeboten, die es an dafür vorgesehenen Plätzen ermöglichen auch ohne Fischereischein Friedfische zu angeln.