Zu den immateriellen Investitionen gehören Konzessionen, Lizenzen, Patente, Schutzrechte, Marken, entgeltlich erworbene Firmenwerte und Forschung und Entwicklung sowie Wissen.
Damit verhindert das Gesetz im konkreten Einzelfall eine Diskussion, ob ein bestimmter derivativer Firmenwert alle Voraussetzungen eines Vermögensgegenstandes erfüllt oder nicht.
Neben den Veränderungen des Eigenkapitals haben Abschreibungen auf anteilige stille Reserven und den anteiligen Geschäfts- oder Firmenwert des assoziierten Unternehmens Einfluss auf den Beteiligungsbuchwert.
Zu den immateriellen Gegenständen gehören insbesondere Firmenwerte, Patente und ähnliche Schutzrechte, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Warenzeichen, Rezepturen, Konzessionen, Lizenzen, Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Software, Kundenlisten oder vergleichbare Werte.