Der Begriff wird auch teilweise zur Bezeichnung von speziellen Unternehmen oder zur Beschreibung des Unternehmenszweckes in Verbindung mit der Firmenbezeichnung verwendet.
Zuvor, im Februar 1907, war sein Bruder Xaver Knittl bereits als Teilhaber dem Baugeschäft Johann Biersack unter der Firmenbezeichnung „Biersack & Knittl“ beigetreten.
Wenigstens der Zuname (Familienname) eines voll haftenden Gesellschafter oder einer voll haftenden Gesellschafterin musste in der Firmenbezeichnung enthalten sein.