In den Bergbaugebieten unterstanden den Berggerichten die Steinkohlen- und Erzgruben, Kalk- und Steinbrüche sowie die Weiterverarbeitung und der Verkauf der Produkte aus diesen Wirtschaftsbetrieben.
Er beteiligte sich nicht an den Rebellionen der Stockbauern, weil er wusste, dass er den Grafen brauchte, um die Erzgruben in Pacht betreiben zu können.