Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen.
Er bestand die Prüfung als Elektromeister und war von 1925 bis 1938 in verschiedenen Betrieben als Elektrotechniker, Ankerwickler, Betriebselektriker und Monteur tätig.
Bis auf einen Landwirt, einen Gärtner (Baumschule), einen Landschaftsbauer und einen Elektromeister sind keine (weiteren) Handwerks- oder Gewerbegebiete im Dorf vorhanden.