Er wurde in der Regel vom Domstift gewählt und ins Amt gesetzt, wobei auch einzelne Überlieferungen ab dem 14. Jahrhundert von gelegentlichen päpstlichen Provisionen berichten.
Insgesamt stellten diese Rechtsstreitigkeiten mit dem Fürsten, die noch bis ins 17. Jahrhundert andauerten, eine immense finanzielle Belastung für das Domstift dar.
Sofern jedoch Dinge besprochen wurden, die nicht nur das Domstift, sondern die ganze Kirche betraf, wohnte der Bischof der Sitzung bzw. Abstimmung bei.
Weiterhin blieben die Besatzer unter dem Grafen noch zwei Monate und erpressten vom Domstift eine Zahlung von 4000 Reichstalern, damit sie die Domkirche nicht niederbrannten.
1764 wurde ein neues Steuer- und Gültbuch eingeführt; letzteres für die Beurkundung und Quittierung der Getreideabgaben an den Grundherrn, das Domstift.
Es ist davon auszugehen, dass das Domstift ursprünglich täglich zusammentraf, während im ausgehenden Mittelalter wohl nur noch wöchentliche Zusammenkünfte üblich waren.