Die Wählerzahlen jedes Bezirkes werden nun also durch den jeweiligen Listengruppendivisor und den Wahlkreis-Divisor geteilt und das Ergebnis kaufmännisch gerundet (Art. 14a Grossratswahlgesetz).
Die Divisoren ergeben sich aus der Rundungsregel des Sitzzuteilungsverfahrens bzw. der durch sie festgelegten Rundungsgrenzen zwischen jeweils 2 aufeinander folgenden Sitzansprüchen.
Der Divisor für den n-ten Sitz ist gleichzeitig die Rundungsgrenze zwischen dem n-ten und dem (n + 1)-ten Sitz nach dem oben beschriebenen Algorithmus.