Missbilligende verbale Äußerungen (Belehrungen, Warnungen, Verwarnungen oder Rügen), die nicht ausdrücklich als Verweis bezeichnet werden, gelten nicht als Disziplinarmaßnahmen.
Zur Sicherstellung korrekter Spielabläufe kann er Disziplinarmaßnahmen verhängen, etwa verwarnen oder einen Feldverweis erteilen, das Spiel aussetzen oder sogar abbrechen.