Nach der Restrukturierung des Staatsterritoriums 1815 sollte jeder Regierungsbezirk zugleich das Departement (= Zuständigkeitsbereich) eines Oberlandesgerichts bilden.
Dabei wurde anders als vorher mehr Wert darauf gelegt, dass die Einwohnerzahl der Kantone jedenfalls innerhalb des gleichen Departements etwa gleich groß ist.
Als Bundespräsident leitete er in den Jahren 1905 und 1911, den damaligen Gepflogenheiten entsprechend, jeweils das Politische Departement und war somit Aussenminister.
Er trat als Vorstand des Departements für Telegrafie im Handelsministerium in österreichische Dienste ein und erneuerte und erweiterte das Telegraphensystem für alle Kronländer.
1780 erhielt er noch die Ernennung zum Generalleutnant der Kavallerie und im Jahr 1787 erhielt er zusätzlich die Direktion der Kommandosachen des Militär-Departements.