Wird eine Defibrillation bei normalem Herzrhythmus versehentlich durchgeführt (z. B. bei Bewusstlosigkeit aus anderer Ursache), kann dadurch Kammerflimmern ausgelöst werden.
Die automatisierte Defibrillation, ursprünglich eine erweiterte Maßnahme professioneller Helfer, wird somit inzwischen zu den Basismaßnahmen der Reanimation gezählt.
Wird Kammerflimmern, eine ventrikuläre Tachykardie und bei einigen AEDs auch eine supraventrikuläre Tachykardie erkannt, wird die Defibrillation freigeschaltet.