In Verfahren verhandeln zudem immer zwei weitere nichtständige Beisitzer mit, die aus demselben Gerichtszweig wie der Betroffene bzw. vom Bundesrechnungshof stammen müssen.
Der Bundesrechnungshof bemängelte in seinem Jahresbericht 2003 darüber hinaus, dass der Bund über den Festbetrag hinausgehende, zusätzliche Zuwendungen und zinslose Kredite gewährt hatte.
Die Forderung nach einer Bundessteuerverwaltung wurde seinerzeit vom Präsidenten des Bundesrechnungshofs als dem Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung geteilt.
Damit hat sich der Ausschuss einer umstrittenen Rechtsauffassung des Bundesrechnungshofs angeschlossen, die sich auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes beruft.