Der Bundesrechnungshof bemängelte in seinem Jahresbericht 2003 darüber hinaus, dass der Bund über den Festbetrag hinausgehende, zusätzliche Zuwendungen und zinslose Kredite gewährt hatte.
Die Finanzminister sprechen dem Bund das Recht ab, die Verwendung von Geldern aus dem Konjunkturprogramm in Ländern und Kommunen durch den Bundesrechnungshof zu überprüfen.
Damit hat sich der Ausschuss einer umstrittenen Rechtsauffassung des Bundesrechnungshofs angeschlossen, die sich auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes beruft.