Für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie zur Rehabilitierung und Wiedergutmachung stellt der Bundesbeauftragte auch Unterlagen zur Verfügung.
Der Bundesbeauftragte fungiert hauptsächlich als Ansprechpartner für Spätaussiedler und nationale Minderheiten auf Bundesebene sowie als Koordinator und Informationsstelle.
Im Rahmen der Informationsfreiheit kann der Bundesbeauftragte ein Fehlverhalten einer öffentlichen Stelle allerdings lediglich beanstanden, jedoch nicht die Herausgabe einer Information anordnen.