Alle Anträge der Verteidigung und Vorschläge der Gefängnisleitung, ihn wie einen normalen Untersuchungshäftling zu behandeln, lehnten Bundesanwaltschaft und Gericht ab.
Wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der damals von der Bundesanwaltschaft als terroristisch eingestuften militanten gruppe (mg) wurde gegen ihn ein Haftbefehl erlassen.
Die vom Generalbundesanwalt geleitete Behörde trägt den gleichen Namen; in der Fachliteratur und in der Umgangssprache wird sie auch als Bundesanwaltschaft bezeichnet.
Die Bundesanwaltschaft hatte unter anderem die Verjährung des ersten Falles angezweifelt, weil die späteren Zahlungen im zweiten Fall eine fortgesetzte Bestechung darstellen könnten.