Anschließend wurde er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt und erneut an die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof abgeordnet, wo er mit Staatsschutzsachen befasst war.
Wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der damals von der Bundesanwaltschaft als terroristisch eingestuften militanten gruppe (mg) wurde gegen ihn ein Haftbefehl erlassen.
Die vom Generalbundesanwalt geleitete Behörde trägt den gleichen Namen; in der Fachliteratur und in der Umgangssprache wird sie auch als Bundesanwaltschaft bezeichnet.