Hierbei wurde zum einen das Verhalten diverser Bundestagsabgeordneter kritisiert, die auf Dienstreisen erworbene Bonusmeilen entgegen den Vorschriften für Privatflüge nutzten.
Da auch bei Geschäftsreisen Punkte erworben werden, die dann allerdings personengebunden dem Reisenden und nicht dem Zahlenden zugutekommen, stellt die korrekte Abrechnung von Bonusmeilen eine gewisse Hürde dar.
Beweggründe hierfür sind das Sammeln von Bonusmeilen, um diese gegen Flug- und Sachprämien einzutauschen sowie die (Wieder-)Erreichung eines Statuslevels.