Wesentlich sehbehinderte Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Blindenstock, die Begleitung durch einen Blindenhund im weißen Führgeschirr und gelbe Abzeichen nach Satz 1 kenntlich machen.
Später gibt es Unfälle mit Todesfolgen; unter anderem fällt ein Blinder mit seinem Blindenhund in den Fahrstuhlschacht und einer der Wachleute wird enthauptet.
Gut ausgebildete Blindenhunde ermöglichen ihren Haltern ein hohes Maß an individueller Mobilität, Sicherheit und Unabhängigkeit und stellen dadurch einen entscheidenden Faktor für die gesellschaftliche Teilhabe blinder Menschen dar.
Der Aufbau einer gegenseitigen Vertrauensbasis ist im ersten Jahr des Gespanns besonders wichtig: Gelingt der Bindungsaufbau in dieser Zeit nicht, bleiben Mensch und Blindenhund häufig unsicher.
Die Anzahl der Gebrauchshunde wurde ohne jagdlich geführte Tiere im Jahre 2006 auf unter 1 Prozent geschätzt (Blindenhunde, Rettungshunde, Polizei- und Schutzhunde).
Daneben sehen die Kommunalsatzungen oftmals Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen für Blindenhunde, Hütehunde, Gebrauchshunde, Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung, Hunde in oder aus Tierheimen sowie für private Hundezüchter vor.