Die einem gerichtlichen Prozess angenäherten Anhörungen und Beweisaufnahmen waren für die Gutachter die Grundlage sechs vorgegebene juristisch relevante Fragen zu beantworten.
Misslingt von Anfang an der Hauptbeweis, unterlässt das Gericht eine Beweisaufnahme über den Gegenbeweis, weil die Beweisführungslast nie auf die Beweisgegnerin gewechselt hat.