Im Jahr 1810 gab es die erste Forsteinrichtung und anstelle der alten Jagdschneisen wurden die Geräumte (zum Behuf der Jagd in den Wald gehauene Wege) angelegt.
1815 verbot die niederösterreichische Landesregierung „das Abstämmeln und Ausgraben der Bäume zum Behuf der Fronleichnamsprozessionen, Kirchenfeste, Weihnachtsbäume und dergleichen“.