Für den Bereich der Arzthaftung vermittelt regelmäßig nicht schon die Kenntnis vom Behandlungsmisserfolg oder einer Behandlungskomplikation die Kenntnis vom Behandlungsfehler.
Sollte sich der Verdacht eines Behandlungsfehlers bestätigen, wird hierüber ein schriftliches Gutachten erstellt, das dem Versicherten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
Nach kurzem Krankenhausaufenthalt kehrt er nach Hause zurück und sucht einen Lungenfacharzt auf, bei dem es schließlich zu einem Behandlungsfehler kommt.
Der Patient ist demnach zur Mitwirkung verpflichtet, wenn er damit den Schaden – auch bei einem groben Behandlungsfehler – mindern kann (Schadensminderungspflicht).