Die durch dieses Gesetz geschaffenen Neuregelungen umfassen die Grundlagen des Behandlungsvertrages und bündeln die Patientenrechte im Falle eines Behandlungsfehlers.
Sollte sich der Verdacht eines Behandlungsfehlers bestätigen, wird hierüber ein schriftliches Gutachten erstellt, das dem Versicherten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
Unter diese Klassifizierung fallen ferne keine Schädigungen durch ärztlich verordnete Medikamenteneinnahme, ebenso wenig Arzneimittel-Nebenwirkungen oder Behandlungsfehler.