In den Dangs galt weiterhin ein besonderes Strafrecht für Bhils, die im Schnellverfahren durch den Standortkommandanten zu Geldstrafen und Auspeitschungen abgeurteilt werden konnten.
Mit Körperstrafen geahndet wurden Abweichungen von der gängigen Sexualmoral – beispielsweise durch öffentliche Auspeitschung, etwa für unehelichen Verkehr.
Von Vergewaltigungen im Palast wird berichtet, von Auspeitschung einer Bediensteten wegen Trunkenheit – nachdem der Kaiser sie zum Trinken gezwungen hatte.