Zu diesen Vergehen zählen zum einen das Verhindern einer Wurfausführung, z. B. beim Freiwurf oder Anwurf, oder ein Vergehen, das im normalen Spielverlauf lediglich mit einer roten Karte geahndet würde.
Innerhalb der Mannschaft darf der Ball nach dem Anwurf von der Grundlinie höchstens drei Mal zugespielt werden, bis ein Abschluss auf das Frame erfolgt.