Bei einem solchen Zufallsauswahlverfahren hat jedes Element der Grundgesamtheit eine angebbare Wahrscheinlichkeit (größer null), in die Stichprobe zu gelangen.
Diese ist nicht einheitlich festgelegt; für die meisten Anwendungen ist der Zeitpunkt des Übergangs vom Sperrstrom zum Durchlassstrom oder umgekehrt für den Stromflusswinkel ausreichend scharf angebbar.
Für stationäre Vorgänge ist die Strom-Spannungs-Beziehung eines Verbrauchers vielfach linear angebbar durch das ohmsche Gesetz oder ohmsche Gesetz der Wechselstromtechnik.