Zur Förderung stehen im Wesentlichen drei Instrumente zur Wahl: Vorgaben in der Bauleitplanung, eine gesplittete Abwassergebühr und die finanzielle Förderung.
Dies wurde als vorteilhaft erachtet, weil zum Beispiel Mehrwertsteuerbelastungen an Verbraucher (z.B. bei Abwassergebühren) nicht weitergegeben wurden.