Schießt jemand auf einen Menschen in mörderischer Absicht, so wird die Tat anders bewertet, wenn sie erfolgreich war als der Fall, dass das Opfer zufällig stolperte und der Schuss fehlging.
Mithin ist davon auszugehen, dass der Gebrauch von vulgärsprachlichen Ausdrücken in belastenden Situationen zur Stressbewältigung beiträgt und somit eine nur kritisch angelegte, pauschal sozialschädliche Wahrnehmung von Vulgärsprache fehlgeht.
So argumentiert die heute herrschende Meinung – gegen eine Entscheidung des Reichsgerichts gewandt – dass ein Widerspruch selbst innerhalb einer Veräußerungskette fehlgehen kann.