Des Weiteren haben Opfer von Persönlichkeitsverletzungen im Internet einen Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten des Verletzers im Rahmen einer gerichtlichen Anordnung.
Das römische Recht kannte im eigentlichen Sinne keinen Schutz der Ehre; die Ehre als strafrechtliches Schutzgut existierte nicht, sondern ging im weiten Tatbestand der Persönlichkeitsverletzung, der iniuria auf.