Ein Kompetenzgerichtshof war ein Gericht (oder eine gerichtsähnliche Behörde) zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten, insbesondere zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden oder zwischen Gerichten untereinander.
Quasi in Nebentätigkeit wurde seine Kompetenz auch vom königlichen Staatsrat, von der Gesetzkommission, vom Oberzensurgericht sowie vom Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte in Anspruch genommen.
Dieses Wachstum machte jedoch eine erhöhte Komplexität der Vereinsorganisation notwendig, was zu internen Streitigkeiten und Kompetenzkonflikten führte.
1901 schloss das Reichsgericht auch für den Fall des positiven Kompetenzkonflikts die Zuständigkeit des Kompetenzgerichtshofs nach Anhängigkeit der Sache beim Reichsgericht aus.
Ein weiteres Gesetz und zwei Verordnungen des Gesamtministeriums regelten im gleichen Jahr das Vorgehen bei Kompetenzkonflikten, die Geschäftsordnung und Personalangelegenheiten.