Für die Aburteilung von Straftaten nach dem Kriegsverbrechergesetz und dem Verbotsgesetz gab es eigene Volksgerichte, die insgesamt 43 Todesurteile verhängten, von denen 30 vollstreckt wurden.
Wie das Volk (der Demos) in der Ekklesia als demokratischer Souverän entschied, so übte es in den aus ihr hervorgegangenen Volksgerichten die Rechtsprechung aus.
Jedenfalls befand er sich spätestens seit Sommer 1946 in tschechischer Haft und wurde in der Folge vor einem tschechischen Volksgericht als Kriegsverbrecher angeklagt.
Die Verfassung von 1991 definiert die Struktur des Justizsystems mit einem Obersten Volksgerichtshof sowie Volksgerichten auf Provinz- und Distriktebene, daneben gibt es noch Militärgerichte.