Eine Zwischenstellung nimmt das Verfahren bei öffentlichen Schlichtungsstellen ein, die von Verbänden oder Vereinen für Streitfälle unter Mitgliedern oder bestimmte branchentypische Streitigkeiten eingerichtet werden.
Aufgrund immer wiederkehrender Streitfälle begann man mit der Erstellung der Forstlagerbücher, in welchem das jeweilige Forstrecht wie auch Gemarkungsgrenzen festgehalten wurden.
Hiernach ist der Weg zur Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben, falls es sich beim Streitfall um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art handelt.
Die personelle Überdeckung unter den Familienmitgliedern mit jeweiligen Geschäftsführungsfunktionen führte im Laufe der Unternehmensgeschichte mehrfach zu Streitfällen und Familienzwist.
Dieses regelte zum einen religiöse Angelegenheiten, die die Bürgergemeinde tangierten und zum anderen profane private Rechtsstreitigkeiten, die im Streitfall in gerichtlichen Einzelfallentscheidungen mündeten.