Im Gegensatz zu diesen Rechtsnormen mit Außenwirkung entfalten Verwaltungsvorschriften (Erlasse, Runderlasse, Dienstanweisungen) grundsätzlich keine Wirkung gegenüber dem Bürger.
Der Gebrauch von Wörtern wie Lase, Kurde, Tscherkesse oder Lâzistân und Kürdistân wurde bereits 1925 per Runderlass des Erziehungsministeriums verboten.
So wurden Ärzte und Hebammen reichsweit durch einen inoffiziellen Runderlass dazu aufgefordert, geistige und körperliche Auffälligkeiten bei Neugeborenen und Kindern an die Gesundheitsämter zu melden.
Dies ergibt sich für Projekte oberhalb der Schwellenwerte aus der Vergabeverordnung, für Projekte unterhalb der Schwellenwerte aus Runderlassen der zuständigen Bundes- und Landesministerien und der Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden.