Die Opposition gab bekannt, dass das Referendum nicht im mindestens die ihren Forderungen entspreche, da die Macht des Präsidenten nicht angetastet werde.
Gegen diese Änderung ergriffen rechtskonservative und evangelikale Gruppen das Referendum, weil sie das Gesetz als einschneidende Einschränkung der Meinungsfreiheit und als Zensurgesetz empfanden.
Die Ortsteile und Viertel sind historisch gewachsen, wurden als vorherige Gemeindeorte eingegliedert, traten nach einem Referendum der Stadt bei oder wurden ihr bei Gemeindereformen zugeschlagen.
Bei Verfassungsgesetzen besteht das Minderheitsrecht eines Drittels der Abgeordneten, ein bindendes fakultatives Referendum einzuleiten, was jedoch bislang noch nie genutzt wurde.
Das Referendum und die Wahlen wurden auch von internationalen Beobachtern als unfrei bezeichnet, jedoch wurde der de facto stattgefundene Flaggenwechsel von der internationalen Gemeinschaft angenommen.