Aufgrund seines fehlenden Welt- oder Erfahrungswissens kann der fiktive Leser daher keine textinternen oder impliziten Kausalitäten oder Zusammenhänge wahrnehmen.
Kausalität im Sinne der Äquivalenztheorie ist also lediglich ein Indikator für die Erfüllung eines Tatbestandes, als Kriterium für eine Strafbarkeit jedoch nicht hinreichend.
Dies führt zur Verletzung von Stationarität und Kausalität, so dass Impedanzspektren solcher Systeme nach theoretischen Gesichtspunkten nicht auswertbar sind.
Jeder Kläger muss im Normalfall seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
Eine wichtige Rolle spielt dabei Selbstverstärkung durch positive Rückkopplungs­prozesse auf der Basis von Selbstreferenz oder zirkulärer Kausalität.