Daneben bezeichnen auch viele Organisation (Unternehmen, Parteien, Gewerkschaften, Sportverbände etc.) ihre regionalen Organisations- oder Verwaltungseinheiten als Bezirke.
Das Land war in vier größere und etliche kleinere Bezirke unterteilt, letztere oft Domänen im Privatbesitz von Angehörigen der Herrscherfamilie, die von Beamten verwaltet wurden.
Die Nicht-Eigenständigkeit ergibt sich aus der Satzung der Bezirke, in der die Kleingartenkolonien ermuntert werden, einen Unterbezirksvorstand zu wählen.
Der Text führt mehrere Bestimmungen auf über die Teilnehmer und die Durchführung des Zuges, die Abhaltung der Opfer, die Anlage heiliger Bezirke, den Hauptbevollmächtigten.