Die Flächennutzung innerhalb der Grenzen des Gebietes ist ausnahmslos kommerzieller Natur und die Architektur der Gebäude nimmt auf diese Verwendung Bezug.
Die Auflagen umfassten Regelungen zur Absicherung des Geländes, aber auch die Festlegung, wonach die Musterwohnung ausschließlich Demonstrationszwecken dienen und nicht zu einem Bezug genutzt werden durfte.