Der noch vorhandene steinerne Hauptaltar wurde weiter von der Wand des Chorraums abgerückt, sodass der Priester nun den Gläubigen zugewandt die Messe zelebrieren konnte.
Dem Vermächtnisnehmer wird dann ein Wohnungsrecht zugewandt, das sich gegen den Erben richtet, der das Haus oder die Wohnung als neuer Eigentümer vom Erblasser erwirbt.