Viele Staaten haben erweiterte Gesetze, die Holocaustleugnung als Verleumdung, als Rassismus oder zusammen mit der Leugnung von weiteren Völkermorden verbieten.
Nur durch die Mitwirkung der Polizei (wie auch des übrigen staatlichen Beamtenapparates) war die Umsetzung nationalsozialistischer Gesetze (beispielsweise der Rassengesetze) möglich.
Der Bund und die Länder haben jedoch Gesetze und Verordnungen erlassen, in denen bestimmt wird, dass die Berufskrankheiten-Verordnung für ihre Beamten entsprechend gilt.