Mit der Verwirklichung eines europaweit akzeptierten kartengarantierten Schecks waren ein einzelnes Institut, eine nationale Institutsgruppe und sogar alle Banken und Sparkassen eines Staates überfordert.
Das geschieht, indem sie Einzugspapiere (Schecks, Wechsel, Lastschriften) möglichst schnell aus dem eigenen Gironetz herausgeben und Gutschriftsbeträge möglichst lange im eigenen Banknetz behalten.
Hier wird dem Verkäufer eine E-Mail geschickt, in der angekündigt wird, den geforderten Preis ohne weiteres zu zahlen, jedoch soll die Zahlung mittels Scheck erfolgen.
Nicht betroffen sind Barzahlungen, Bargeldtransporte, Geldumtauschgeschäfte, sofern diese keinen Kontenbezug haben, Schecks, Wechsel, Gutscheine, Schuldscheine, Zahlungsvorgänge im Zusammenhang mit der Bedienung von Wertpapieranlagen.