Bei dessen Ermittlung werden die Jahresergebnisse hinsichtlich betriebsfremder, periodenfremder und außerordentlicher Aufwendungen und Erträge sowie mit einem objektivierten Unternehmerlohn bereinigt.
In ihr werden die bilanziell erfassten Aufwendungen und Erträge danach aufgeteilt, ob sie neutral (und damit betriebsfremd bzw. außerordentlich bzw. periodenfremd) oder betriebsbezogen sind.
Keine Leistung stellt demnach sachzielfremder Ertrag (etwa Einnahmen aus der Kantine), periodenfremder Ertrag (Einnahmen vorangegangener oder künftiger Perioden), außerordentlicher Ertrag (Subventionen) sowie bewertungsbedingter neutraler Ertrag (Zuschreibungen) dar.