Die Ministererlaubnis setzt sich über behördliche Entscheidungen, die aufgrund kartellrechtlicher Wertungen getroffen wurden, durch diffuse Gemeinwohlargumente hinweg.
Die Monopolkommission hat sich im XX-Hauptgutachten für eine kartellrechtliche Überprüfung des Bankenwettbewerbs ausgesprochen und sich für eine Abschaffung des Regionalprinzip gerade bei den Sparkassen ausgesprochen.
Damit wurde die Möglichkeit eröffnet, in andere Wirtschaftszweige zu investieren, ohne von den kartellrechtlichen Beschränkungen für Bahngesellschaften betroffen zu sein.
Diese separaten Bemühungen, besser gesagt der Kampf um Entscheidungsmacht in der kartellrechtlichen Überwachung, verlangsamten den Entwurfsprozess erheblich.