Er übernahm dort auch den Vorsitz des sogenannten Kartellsenates und konnte dadurch u. a. Einfluss auf die Rechtsprechung zum erst kurz vorher in Kraft getretenen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nehmen.
Des Weiteren ist er Mitglied des Kartellsenats, des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen und des Senats für Wirtschaftsprüfersachen.
Es handelt sich um den zehnten von dreizehn Senaten (ohne Spezialsenate wie Kartellsenat oder Senat für Landwirtschaftssachen), die sich mit Zivilsachen befassen.