Das multiprofessionelle Lighthouse-Betreuerteam umfasst diplomierte Drogenberater, Lebensberater und Psychotherapeuten, einen Mediator, einen Arzt, eine Sozialarbeiterin und eine Krankenschwester sowie Zivildiener, Praktikanten, Reinigungskräfte und Hausarbeiter.
Darüber hinaus werden viele Zivildiener im Bereich der Betreuung in Altenheimen, in Krankenhäusern oder auch als Verwaltungsmitarbeiter sowie als Schülerlotsen der jeweiligen Landespolizeidirektion eingesetzt.
Die Zivildiener leisten den Dienst nicht wie die freiwilligen Mitglieder, sondern eher wie Berufsfeuerwehrleute, da sie während ihrer Dienstzeit ständig anwesend sind.
Der Zivildiener ist im Krankheitsfall verpflichtet, sich einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Einrichtung, bei welcher er den Zivildienst ableistet, zu unterziehen, wenn diese dies fordert.
Ausgenommen von der Arbeiterkammerumlage sind Arbeitslose, Lehrlinge, Grundwehrdiener und Zivildiener, mit Hoheitsangelegenheiten betraute Beamte sowie in Karenz befindliche Personen.