In der Realität erhielten Zivildienstleistende aber meist für den Wegfall von Sachleistungen entsprechende Geldleistungen („mehr Geld“), da Wehrdienstleistende bestimmte Sachleistungen bekamen, die ein Zivildienstleistender in der Regel nicht erhielt.
Nach einem halben Jahr war es ihm dank einer neuen Gesetzgebung möglich, den aktiven Dienst zu verlassen und die Restdienstzeit als Zivildienstleistender in einem Pflegeheim seiner Heimatstadt zu absolvieren.
So konnte ein Zivildienstleistender nach einer oft nur Tage dauernden Einlernungsphase nicht die gleiche Arbeit leisten wie eine jahrelang hierfür ausgebildete Fachkraft.