Hier stehen besonders Wissen und Praxis um Methoden und Didaktik der von ihm gegebenen Ausbildung sowie fundierte Kenntnisse im Wehrrecht im Vordergrund.
Bis 1959 war er in der Bonner Zentrale Sachbearbeiter für Staatsangehörigkeitsrecht (StAR) und Wehrrecht sowie ab 1956 Stellvertretender Vorsitzender des Personalrats.