Das übliche Tenderverfahren, bei dem Wertpapiere bei der Erstplatzierung am Finanzmarkt vom Meistbietenden erworben werden, findet hier keine Berücksichtigung.
Die an einer Refinanzierung interessierten Geschäftsbanken benennen nun im Rahmen des Tenderverfahrens jeweils denjenigen Zins, zu dem sie bereit sind, das Geschäft abzuwickeln.
Die Emission (Begebung) von Bundesobligationen erfolgt immer im Rahmen einer Auktion ("Tenderverfahren"), an die sich die Einführung in den Börsenhandel anschließt.