Innerhalb der vielfältigen Tarifbestimmungen der regionalen Verkehrsverbünde existieren oftmals sogenannte Mitnahmeregelungen, die die Inhaber bestimmter Tickets zu festgelegten Zeiten zur kostenlosen Mitnahme weiterer Personen berechtigen.
Als Ausgleich für dadurch entstehende Doppeltarifierungen gibt es die Tarifbestimmung, dass für die Weiterfahrt nur ein ermässigtes Ticket entwertet werden muss.
Tarifbestimmungen sind ein Regelwerk im öffentlichen Personenverkehr, in dem die Fahrpreise (Beförderungsentgelte) und Benutzungsbedingungen der einzelnen Fahrausweise festlegt sind.
Für jedes Verkehrsunternehmen galten eigene Tarifbestimmungen, sodass beim Umstieg in ein anderes Verkehrsmittel in der Regel eine zweite Fahrkarte erforderlich wurde.
Beliebige Fahrtunterbrechungen können erlaubt sein, möglich sind jedoch Tarifbestimmungen, die nur ein Umsteigen und eine Weiterfahrt mit dem nächstmöglichen Anschlussverkehrsmittel gestatten, also Fahrtunterbrechungen ausschließen.