Auch sie sehen darin eine Verletzung der Tarifautonomie, sie haben erklärt, „das Ziel sei verfassungsfeindlich“, und sie haben deshalb Rechtsstreitigkeiten in Aussicht gestellt.
Mit dem in Kraft treten des Grundgesetzes wurde die Tarifautonomie geltendes Recht, die Möglichkeit einer Zwangsschlichtung besteht seitdem nicht mehr.